Welche Fälle können gemeldet werden?

Prinzipiell können alle Fälle vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und Verstöße gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis gemeldet werden (siehe FAQ 1).

Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der ÖAWI muss eine Meldung einen starken Bezug zu einer Institution, die dem österreichischen Wissenschaftssystem zuzuordnen ist, aufweisen, oder eine Verbindung zu einer/einem in Österreich tätigen ForscherIn haben.

Jede natürliche Person kann der ÖAWI einen Hinweis auf (vermutetes) wissenschaftliches Fehlverhalten geben.

Nicht von der ÖAWI bearbeitet werden Meldungen zu anderen Fehlverhaltensformen im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit wie insbesondere Mobbing oder sexuelle Belästigung. Diese begründen keine sachliche Zuständigkeit der Kommission für wissenschaftliche Integrität.